Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich
Jugendarbeit ist nun wieder eingeschränkt und inzidenzabhängig möglich . Zusammenfassend lässt sich sagen, dass außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden können, wenn zwischen allen Beteiligten …