Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich

Jugendarbeit ist nun wieder eingeschränkt und inzidenzabhängig möglich . Zusammenfassend lässt sich sagen, dass außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden können, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Im Landkreis Schwandorf müssen wir aufgrund des hohen Inzidenzwertes allerdings leider noch etwas warten! Weitere Infos unter www.bjr.de/corona Hier gibt es die aktuellen Empfehlungen.