Die Delegierten der Mitgliedsorganisationen bestimmen und verabschieden durch die Teilnahme an den KJR-Vollversammlungen, die Entwicklungen der Jugendarbeit im Landkreis. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist §12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände.
Es sind aktuell (Stand Oktober 2024) 47 Delegierte der Verbände und Gruppen beim KJR registriert.
Diese nehmen an den Vollversammlungen teil, welche 2x jährlich stattfinden.