Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept

Update vom 12.07.21:

Jugendarbeit ist eingeschränkt und inzidenzabhängig möglich .

Aktuelle Informationen gibt es unter www.bjr.de/corona

Angebote der Jugendarbeit können unter Vorlage eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts stattfinden. Dieses Konzept muss den aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings nach §85 Abs.2 Nr.1 SGB VIII entsprechen.

Dabei muss ein schriftliches Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept vorliegen für
– Die Räumlichkeiten, in denen Jugendarbeit stattfindet (z.B. Vereinsheim, Feuerwehr-haus, Pfarrheim). Die dort festgelegten Standards und Vorgaben müssen durch die Jugendarbeit eingehalten werden. Beispiele für solche Konzepte gibt es über die jeweiligen Bezirks- und Landesverbände sowie in den Empfehlungen des BJR.
-Jedes Angebot der Jugendarbeit, egal ob Indoor oder Outdoor (z.B. einzelne Gruppenstunde, Training, einzelne Maßnahmen im Ferienprogramm).

Zur Erleichterung des Erstellungsprozesses eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, gibt es eine Arbeitshilfe vom BJR.

Anlage 1: Empfehlungen für Maßnahmen während der Sommerferien

Anlage 2: Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Anlage 3: Hygienetipps

Anlage 4: Informationspflicht für die Erfassung von personenbezogenen Daten zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach Art. 13 DSGVO

Anlage 5: Mustertext zur Ergänzung von Teilnahmebedingungen

Anlage 6: Informationen Hygiene Eltern-Kinder

Anlage 6.1: Richtig Händewaschen

Anlage 6.2: Husten- und Niesetikette

Anlage 7: Anwesenheitsliste