Update vom 12.07.21:
Jugendarbeit ist eingeschränkt und inzidenzabhängig möglich .
Aktuelle Informationen gibt es unter www.bjr.de/corona
Angebote der Jugendarbeit können unter Vorlage eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts stattfinden. Dieses Konzept muss den aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings nach §85 Abs.2 Nr.1 SGB VIII entsprechen.
Dabei muss ein schriftliches Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept vorliegen für
– Die Räumlichkeiten, in denen Jugendarbeit stattfindet (z.B. Vereinsheim, Feuerwehr-haus, Pfarrheim). Die dort festgelegten Standards und Vorgaben müssen durch die Jugendarbeit eingehalten werden. Beispiele für solche Konzepte gibt es über die jeweiligen Bezirks- und Landesverbände sowie in den Empfehlungen des BJR.
-Jedes Angebot der Jugendarbeit, egal ob Indoor oder Outdoor (z.B. einzelne Gruppenstunde, Training, einzelne Maßnahmen im Ferienprogramm).
Zur Erleichterung des Erstellungsprozesses eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, gibt es eine Arbeitshilfe vom BJR.
Anlage 1: Empfehlungen für Maßnahmen während der Sommerferien
Anlage 2: Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Anlage 5: Mustertext zur Ergänzung von Teilnahmebedingungen
Anlage 6: Informationen Hygiene Eltern-Kinder
Anlage 6.1: Richtig Händewaschen