Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich

Jugendarbeit ist nun wieder eingeschränkt und inzidenzabhängig möglich . Zusammenfassend lässt sich sagen, dass außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden können, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Im Landkreis Schwandorf müssen wir aufgrund des hohen Inzidenzwertes allerdings leider noch etwas warten! Weitere Infos unter www.bjr.de/corona Hier gibt es die aktuellen Empfehlungen.

KJR-Frühjahresvollversammlung abgesagt

Der Kreisjugendring Schwandorf sagt die für den 26.03.2020 geplante Vollversammlung ab. Der Kreisjugendring folgt damit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung des Coronavirus / SARS-CoV-2. Nachdem die Vollversammlung des Kreisjugendrings mit einer hohen Teilnehmeranzahl abläuft und keine ausreichenden Möglichkeiten zur Handhygiene und Belüftungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, muss die Sicherheit der Teilnehmenden fokussiert werden. Für den Kreisjugendring hat es oberste Priorität, verantwortungsvoll zu handeln und niemanden einem unnötigen Risiko auszusetzen. Über die Entscheidung hat der Kreisjugendring den Bayerischen Jugendring bereits umgehend informiert und steht in engem Austausch. Die Vollversammlung wird, auch in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Jugendring, zu gegebener Zeit nachgeholt. Über das neue Datum und die dann angedachte Tagesordnung …