Jugendarbeit MUSS weiter möglich sein
Jugendarbeit muss trotz gebotener pandemiebedingter Einschränkungen niedrigschwellig bleiben und weiter möglich sein. Die derzeit geltenden bayerischen Vorgaben für den Infektionsschutz ermöglichen Jugendarbeit mit pandemiebedingten Einschränkungen und in einem verantwortungsvollen 3G-Rahmen. Das ist gut und richtig – und im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen und die psychischen Auswirkungen der Corona-Jahre …