Kreisjugendring Schwandorf
 

Förderung

Auf dieser Seite findet man Informationen zur Förderung von

  • (überörtlichen) Bildungs- und Freizeitmaßnahmen, Projektarbeit, Anschaffungen, Grundförderung
  • örtlichen Maßnahmen von Gemeinde-Jugendgruppen
  • weiteren Fördermöglichkeiten

Förderung (überörtlicher) Bildungs- und Freizeitmaßnahmen, Projektarbeit, Anschaffungen, Grundförderung

Der Kreisjugendring stellt Förderungen für Bildungs- und Freizeitmaßnahmen, Projektarbeit und Anschaffungen sowie eine Grundförderung bereit. Alle wesentlichen Regelungen hierzu stehen in den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Schwandorf.

Wichtig: Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung, Bildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Jugendfreizeiten werden durch den Kreisjugendring nur gefördert, wenn diese überörtlich gestaltet sind, d.h. Kinder und Jugendliche aus mind. 3 kreisangehörigen Gemeinden teilnehmen

Wichtig: Bitte verwenden Sie für die Teilnehmerliste unbedingt unsere Vorlage „Teilnehmerliste“.

In folgender Tabelle findet man eine Übersicht über die verschiedenen Förderkategorien.

Hinweis: Die Formulare lassen sich am Bildschirm ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken

GegenstandAntragsberechtigtHöhe der FörderungVoraussetzungenAntragsformular
Jugendbildung-KJR-Mitgliedsorganisationen
-Jugendgruppen mit überörtlichem Teilnehmerkreis (mind. 3 Gemeinden im Ldk.)
6,- € pro Tag/TN ≥ 6 h
3,- € pro Halbtag/TN ≥ 3 h
max. 1000,- pro Antragsteller/Jahr
Mindestalter 8 Jahre, max. 26 Jahre
TN-Anzahl: mind. 6, max. 60 Personen
TN-Liste (Original), Programm, Belege
Zuschussantrag "Maßnahmen"
Bildung ehrenamtlicher Mitarbeiter-Kreisverbände
-Jugendgruppen mit überörtlichem Teilnehmerkreis
6,- € pro Tag/TN ≥ 6 h
3,- € pro Halbtag/TN ≥ 3 h
max. 1000,- pro Antragsteller/Jahr
Mindestalter 15 Jahre
TN-Anzahl: mind. 4, max. 40 Personen
TN-Liste (Original), Programm, Belege
Zuschussantrag "Maßnahmen"
JugendleiterbildungJugendleiter/-innen im Landkreis50 %
der förderfähigen Kosten
max. 100,- € pro Person/Jahr
Mindestalter 15 Jahre
TN-Liste (Original), Programm, Belege
Antragssteller = Verband
Zuschussantrag "Maßnahmen"
Jugendfreizeiten-KJR-Mitgliedsorganisationen
-Jugendgruppen mit überörtlichem Teilnehmerkreis (mind. 3 Gemeinden im Ldk.)
4,- € pro Tag/TN ≥ 6 h
2,- € pro Halbtag/TN ≥ 3 h
max. 2750,- pro Antragsteller/Jahr
Mindestalter 6 Jahre, max. 26 Jahre
mind. 6 TN, max. 14 Tage
TN-Liste (Original), Programm, Belege
Zuschussantrag "Maßnahmen"
JugendleiterfreizeitenKreisverbände4,- € pro Tag/TN ≥ 6 h
2,- € pro Halbtag/TN ≥ 3 h
max. 2500,- pro Antragsteller/Jahr
Mindestalter 15 Jahre
mind. 6, max. 60 Personen, max. 7 Tage
TN-Liste (Original), Programm, Belege
Zuschussantrag "Maßnahmen"
ProjektarbeitKJR-Mitgliedsorganisationen80 %
der förderfähigen Kosten
max. 2500,- € pro Antragssteller/Jahr
zeitlich begrenzt: mind. 4 Monate, i.d.R. 3 Jahre; max. 5 Jahreformloser Antrag vor Projektstart mit Konzept
Anschaffungen-Kreisverbände
-Träger offener Jugendarbeit sofern KJR-Mitglied
30 %
der förderfähigen Kosten
max. 1000,- € pro Antragssteller/Jahr
Anschaffungen im Wert von ≥ 500,- € werden frühestens nach 5 Jahren erneut bezuschusst.
Ausgabenbelege notwendig!
Zuschussantrag "Anschaffungen"
GrundförderungKreisverbände50 % der förderfähigen Kosten
max. 2800,- € pro Antragssteller/Jahr
KostenbelegeZuschussantrag "Grundförderung"
GrundförderungJugendorganisationen ohne Kreisverbandbis zu 80,- € pro Antragssteller/JahrAntragsteller = JugendorganisationZuschussantrag "Grundförderung"

Förderung örtlicher Maßnahmen von Gemeinde-Jugendgruppen

Für örtliche Maßnahmen (Teilnehmer < 3 kreisangehörigen Gemeinden) gibt es Zuschüsse von den jeweiligen Gemeinden. Für 15 Gemeinden findet die Antragstellung und Bearbeitung über den Kreisjugendring statt. In folgender Tabelle findet man eine Übersicht über diese Gemeinden. Zum entsprechenden Antragsformular gelangt man durch Klicken auf den jeweiligen Ort.

Hinweis: Die Formulare lassen sich am Bildschirm ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken

OrtZuschussrichtlinien
Markt Bruck i.d. Opf.
Gemeinde GleiritschRichtlinien_örtl._Jugendarbeit_Gleiritsch
Stadt Maxhütte-HaidhofRichtlinien örtliche Jugendarbeit Maxhütte-Haidhof
Stadt NabburgRichtlinien Stadt Nabburg
Gemeinde NiedermurachRichtlinien_örtl._Jugendarbeit_Niedermurach
Stadt NittenauRichtlinien Nittenau
Stadt OberviechtachRichtlinien Oberviechtach
Gemeinde Schwarzach b. NabburgRichtlinien Schwarzach b. Nabburg
Markt SchwarzenfeldRichtlinien Schwarzenfeld
Gemeinde StullnRichtlinien Stulln
Stadt TeublitzRichtlinien Teublitz
Gemeinde TeunzRichtlinien_örtl._Jugendarbeit_Teunz
Markt WinklarnRichtlinien_örtl._Jugendarbeit_Winklarn

Weitere Fördertitel

Zuschüsse für Bau und Renovierungen von Jugendräumen gewährt das Kreisjugendamt, Herr Stefan Kuhn Tel. 09431/471-389.
Weitere Fördertitel gibt es auch beim Bayerischen Jugendring: www.bjr.de
Der Kreisjugendring Schwandorf berät hierzu ebenfalls.

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