Angebote der Jugendarbeit können unter Vorlage eines adäquaten Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts seit dem 30.05.2020 wieder stattfinden. Dieses Konzept muss den Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings nach §85 Abs.2 Nr.1 SGB VIII „Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten“ entsprechen. Zur Erleichterung des Erstellungsprozesses eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, findet man hier eine Arbeitshilfe mit verschiedenen Anhängen.